30.01.2023

Praxis-Zeitung - Januar - 2023

Praxis-Zeitung

15 Jahre Ergotherapie Andrea E. Süss (2007-2022)

Diesen Meilenstein möchten wir nutzen, um uns bei Ihnen Allen für Ihr Vertrauen zu bedanken, welches Sie uns in all den Jahren entgegengebracht haben und feiern dieses Jubiläum gemeinsam: 

am 29. April 2023 

von 10.00 bis 16Uhr 

bei einem „Tag der offenen Tür“ 

++++++ WICHTIGER HINWEIß ZU DEN SCHULFERIEN ++++++

In den kommenden Schulferien (Fasching, Ostern und Pfingsten) findet für alle Schulkinder KEINE Ergotherapie statt.

Inzwischen haben wir unsere neue Therapie-Küche eingeweiht und schon fleißig und regelmäßig genutzt.

In allen Fachbereichen zielt die Ergotherapie auf den Erhalt oder den Wiedererwerb der größtmöglichen Selbständigkeit im Alltag der Patientin/des Patienten.

Ein Teilbereich des Alltags ist das Thema „Nahrungszubereitung“ mit allem was in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein kann: planen, einkaufen, zubereiten, Tisch decken, abspülen, Spülmaschine bedienen, Geschirr in den Schrank räumen uvm 

Die Zielschwerpunkte des Küchentrainings können variieren und lassen mit der Wahl der Sozialform und dem entsprechenden Gericht sehr viel Auswahl.

Unterbrechungsregelung

"Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. (§16 Absatz 4 Heilmittelrichtlinien 2021 -HMR)

Die Unterbrechung der Therapie zieht nach Maßgabe der HMR immer die Notwendigkeit einer neuen Verordnung nach sich. 

DVE (Deutscher Verband der ErgotherapeutenInnen)

Bitte warten Sie mit der neuen VO, bis Ihre Therapie wieder stattfinden kann.


Arztberichte/Therapieberichte

Grundsätzlich besteht für uns Therapeutinnen keine Pflicht, bei privat versicherten PatientInnen unaufgefordert einen Therapiebericht zu schreiben.

Der Bericht kann allerdings von ÄrztInnen, den PatientInnen oder vielleicht auch von der privaten Krankenversicherung gefordert werden.

Der Therapiebericht wird grundsätzlich außerhalb der Behandlungszeit geschrieben.

Wir erheben einen Betrag von: 


45  Euro pro Bericht (ausführlich, Erstbericht, Richtzeit 45min)

20 Euro pro Bericht  (Kurzbericht, Richtzeit 20min)


Dies gilt ebenso bei PatientInnen der gesetzlichen Krankenkassen, wenn auf der Verordnung kein Berichtwunsch von der/dem verordneten Ärztin/Arzt angekreuzt ist. 

z.B. Berichte für: Schule, Kita, sonstige Einrichtungen, Fachärzt/Innen usw.